Willkommen auf der Website von ELEKTRO MORITZ - ELEKTROANLAGEN ROBERT MORITZ.
Wir hoffen, dass Sie eine Menge nützlicher Informationen auf unserer Website finden.
Wir bieten das komplette Leistungsspektrum an Elektrikerarbeiten sowohl für private als auch für gewerbliche Kunden.
Sie finden detaillierte Informationen zu unseren Dienstleistungen online
oder Sie können sich an unseren Kundenservice wenden um Unterstützung anzufordern.
- Spezialbetrieb für Ruf- und Sprechanlagen aller Hersteller, Reparaturen und Neuinstallationen
- Ihr kompetenter Gebäude- und Systemtechniker / Elektriker für München und Umland
- Erdungsanlagen, Tiefenerder, Blitzschutz- & Überspannungsableitungsanlagen
- WLAN, Power over Ethernet, HomeMatic, KNX, Automatisierungen aller Art
- ISDN & Voice over IP Telefonanlagen, Netzwerktechnik, IT- & PC-Service
- E-CHECK direkt vom Meister : Unsere Leistung - Ihre Sicherheit
- Antennenanlagen DVB-T SAT BK - TV Service vom Fachmann
- Umbauten, Albau-Sanierungen & Badinstallationen
- Wärme- & Heizungstechnik, Photovoltaikanlagen
- Alarmanlagen, Video- & Überwachungsanlagen
- Ausführung sämtlicher Elektroarbeiten
- 100 % fachliche Arbeit nach DIN VDE
- Zentral- und Staubsaugeranlagen
- Haustechnik - Wärmetechnik
- Pumpendienst
- Kundendienst
- Reparaturen
- Notdienst
Unseren Leistungsumfang finden Sie unter Dienstleistungen.
Sollten Sie eine Leistung vermissen, bitte sprechen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen sicherlich auch in anderen Bereichen weiter.
Wir übernehmen gerne auch Ihr gesamtes Projekt als Generalunternehmer.
- Alles aus einer Hand -
LIV Bayern zum BGH-Urteil
E-CHECK bleibt unerlässlich
Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter.
E-CHECK im Gewerbe bleibt unverändert Pflicht.
E-CHECK Kosten sind unverändert auf Betriebskosten umzulegen.
Erst im vergangenen Jahr hatte der BGH festgestellt, dass die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjekts zählen. Daran hat das aktuelle Urteil nichts geändert. Von der BGH-Entscheidung unberührt bleibt ebenso die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung im gewerblichen und freiberuflichen Bereich. Az: VIII ZR 321/07
Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter.
E-CHECK im Gewerbe bleibt unverändert Pflicht.
E-CHECK Kosten sind unverändert auf Betriebskosten umzulegen.
Erst im vergangenen Jahr hatte der BGH festgestellt, dass die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjekts zählen. Daran hat das aktuelle Urteil nichts geändert. Von der BGH-Entscheidung unberührt bleibt ebenso die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung im gewerblichen und freiberuflichen Bereich. Az: VIII ZR 321/07